Wer haftet bei Folgen eines Tanzunfalls?
Das OLG Frankfurt (Urteil vom 02.08.2017 – 13 U 222/16) musste darüber entscheiden, ob der Tanzpartner eines freiwilligen Paartanzes für die Folgen eines Tanzunfalles haftet.
Auf einem Geburtstag tanzte die Frau allein auf der Tanzfläche, als der Mann sie an den Händen ergriff und zum Tanzen aufforderte.
Die Klägerin äußerte dann, dass sie nicht tanzen könne und der Tanz ihr zu schnell sei. Der Beklagte wollte eine Drehbewegung ausführen, bei der er die Hände der Klägerin losließ. Daraufhin verlor die Klägerin das Gleichgewicht, stürzte und verletzte sich erheblich.
Das OLG Franfurt wies die Klage ab. Laut Gericht bestehe zwar beim Tanzen grundsätzlich die Gefahr eines Sturzes. Die Klägerin habe sich letztlich aber freiwillig auf den Tanz eingelassen und nicht ausdrücklich erklärt, nicht tanzen zu wollen.
Quelle: RA Springborn